Über uns

Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde aufgrund des Washingtoner Abkommens von 2001 eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar dotiert. Das Ziel war eine umfassende Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind.

lesen

Vermögensentschädigung

Der Allgemeine Entschädigungsfonds hatte die Aufgabe, offene Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus umfassend zu lösen und Österreichs moralische Verantwortung für Vermögensverluste, die Opfer des NS-Regimes zwischen 1938 und 1945 in Österreich erlitten haben, durch freiwillige Leistungen anzuerkennen. Jene Verluste, die bislang von früheren österreichischen Rückstellungs- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, standen hier im Vordergrund.

lesen

Naturalrestitution

Die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingerichtete unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution konnte die Rückstellung von in der NS-Zeit entzogenen Liegenschaften und Superädifikaten bzw. von beweglichem Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen empfehlen, soweit diese Vermögenswerte am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen.

lesen

Neues