Über uns
Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde aufgrund des Washingtoner Abkommens von 2001 eingerichtet und mit 210 Millionen US-Dollar dotiert. Das Ziel war eine umfassende Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind.
Die Organe des Allgemeinen Entschädigungsfonds und deren Mitglieder im Überblick.
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Die gesetzliche Grundlagen des Allgemeinen Entschädigungsfonds und weitere Rechtsquellen sowie parlamentarische Materialien.
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Unsere "Mission": Verantwortung übernehmen. Zeichen setzen.
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